zahnärzte im Gutenberg-Center
Die Implantatversorgung vermeidet das Abschleifen der Lücken begrenzenden Zähne, wie es bei Brückenzahnersatz notwendig wäre. Ersetzt wird was verlorengegangen ist! Gleichzeitig erhält Ihr Knochen wieder eine Aufgabe, weiterem Knochenabbau wird somit vorgebeugt. Herausnehmbarer Zahnersatz mit seinen Nachteilen wie Gaumenbedeckung und Fremdkörpergefühl kann durch die festsitzende Implantatlösung umgangen werden. Bei Zahnlosigkeit helfen Implantate Prothesen sicher und zuverlässig zu verankern. Die wiedergewonnene Lebensqualität zeigt sich dann im Alltag, wenn die Beeinträchtigungen beim Sprechen, Essen und Lachen durch den hohen Tragekomfort des Implantat-getragenen Zahnersatzes vergessen sind.
Gemeinsam suchen wir die geeignete Versorgungsmöglichkeit der Zahnlücke. Dabei spielen Ihr allgemeiner Gesundheitszustand und selbstverständlich Ihre Wünsche und Erwartungen eine wichtige Rolle, um einen Behandlungserfolg auf lange Dauer zu erzielen.
Eine eingehende Untersuchung des Kausystems, Anfertigung von Röntgenbildern und Abformungen für Planungsmodelle bilden die Grundlage der Behandlungsplanung und helfen bei der Wahl der Implantatart, Implantatzahl und deren Position im Kiefer. Oftmals ergeben sich hierbei Befunde, die eine Vorbehandlung vor der endgültigen prothetischen Versorgung der Implantate notwendig machen. Implantate werden in Lokalanästhesie von einem spezialisierten Chirurgen gesetzt. Die Lücke wird bis zur endgültigen Versorgung mit einem Provisorium verschlossen.
Langzeitstudien belegen eine Verweildauer von dentalen Implantaten nach fünf Jahren unter funktioneller Belastung von 93-98%. Eine Langzeitstudie berichtet sogar von einer Lebensdauer von mehr als 20 Jahren bei über 90% der Implantate im zahnlosen Unterkiefer. Im Idealfall verbleibt ein funktionell belastetes Implantat solange wie die umgebenden natürlichen Strukturen gesund erhalten bleiben. Somit hängt der Langzeiterfolg eines Implantates entscheidend von der Mundhygiene und regelmäßigen Kontrollterminen in der zahnärztlichen Praxis ab.
Zu Ihrem individuellen Therapieplan erhalten Sie einen Kostenvoranschlag. Dabei werden chirurgische und prothetische Leistungen gesondert berechnet. Der prothetische Anteil einer Implantatversorgung ist seit Januar 2005 infolge des befundorientierten Festzuschusses Bestandteil des Leistungskataloges der gesetztlichen Krankenkassen. Private Krankenkassen übernehmen größtenteils die Kosten; Implantate sind indikationsabhängig auch beihilfefähige Leistungen. Unabhängig von unserer Behandlung können Sie mit DZR bequeme Ratenzahlungen vereinbaren.